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Steuerberatung
Die Steuerbelastung in Deutschland ist hoch. Die Steuergesetze, die Verwaltungsanweisungen und die Rechtsprechung werden immer komplizierter. Deshalb genügt eine nur vergangenheitsorientierte Steuertechnik und die Begleitung bei steuerlichen Betriebsprüfungen nicht. Die Steueroptimierung verlangt vielmehr eine engagierte Unterstützung der unternehmerischen und der persönlichen Entscheidungen unserer Mandanten.
Unsere beratende Tätigkeit zielt auf die Minimierung der Steuerlast durch die Nutzung aller legalen Möglichkeiten.
Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist - neben der beraterüblichen Steuerdeklaration - die steuerliche Planung der Unternehmensnachfolge mittelständischer Unternehmen. Auch die Beratung vermögender Privatpersonen in schenkungs- und erbschaftsteuerlichen Angelegenheiten hat in unserer Kanzlei ein besonderes Gewicht. Die Beratung reicht hierbei von der steueroptimalen Gestaltung letztwilliger Verfügungen bis hin zur Errichtung und Betreuung von Stiftungen. Praktische Erfahrungen haben wir sowohl bei Familienstiftungen als auch bei gemeinnützigen Stiftungen.
In den letzten Jahren hat das Steuerstrafrecht große Bedeutung erlangt. Unser vorrangiges Ziel ist die Strafvermeidung durch eine rechtzeitige Selbstanzeige. Um die Steuernachzahlungen zu minimieren, müssen hierzu die bislang unversteuerten Einkünfte im Rahmen einer (zweistufigen) Nacherklärung sorgfältig ermittelt, aufbereitet und deklariert werden. Hierbei kommt uns unsere fundierte Erfahrung bei der Erklärung von Kapitaleinkünften großer Vermögen zugute. Regelmäßig zeigt sich, daß die Schätzungen der Steuerfahndung bei weitem überzogen sind. Bitte vergleichen Sie zur strafbefreienden Selbstanzeige auch unsere Kurzinformation unter "Aktuelles" -> "Strafbefreiende Selbstanzeige".
Auch im internationalen Steuerrecht (Doppelbesteuerungsabkommen/Außensteuergesetz) sind wir wegen der grenzüberschreitenden Beziehungen vieler Mandanten tätig. Hier geht es beispielsweise um Verrechnungspreise oder um Dokumentationspflichten, aber auch um die geeignete Rechtsform für die ausländischen Aktivitäten ( z.B. Betriebsstätte oder Auslandsgesellschaft).
Ein weiteres Spezialgebiet unserer Kanzlei ist das Umsatzsteuerrecht, insbesondere auch die Vorsteuervergütung. Beispiel: Ein Unternehmer macht eine Dienstreise nach London; seine Hotelrechnung weist britische Umsatzsteuer aus. Der Unternehmer kann beantragen, die in der Rechnung ausgewiesene Umsatzsteuer vom britischen Finanzamt erstattet zu erhalten.
Unsere Steuerberatung umfaßt im einzelnen die nachfolgenden Teilgebiete:
Steuerrechtliche Beratung und Steuergestaltung
- Steuerplanung, auch unter Berücksichtigung von Auslandssachverhalten
- Betreuung bei Betriebsprüfungen
- Steuerliche Beratung bei der Gründung, Umwandlung, Fusion und Liquidation von Unternehmen
- Steuerbelastungsvergleiche und Wahl der steuerlich optimalen Rechtsform des Unternehmens
- Steuerliche Optimierung von Unternehmenskäufen und -verkäufen
- Steuerliche Due Diligence
- Erbschaft-/Schenkungsteuerplanung
- Unternehmensnachfolge
- Errichtung und Betreuung von Familien- und gemeinnützigen Stiftungen
- Internationales Steuerrecht, Doppelbesteuerungsabkommen, Außensteuergesetz
- Steuerminimierung über die Grenze (in Zusammenarbeit mit ausländischen Kollegen)
- Optimierung von Verrechnungspreisen zwischen verbundenen Unternehmen und deren Dokumentation
- Spezialgebiet Italien (Ertragsteuern)
- Probleme der internationalen Amtshilfe (Auskunftsverfahren)
Steuertechnik
- Erstellung aller Steuererklärungen für Unternehmen und deren Gesellschafter sowie für Privatpersonen und Familien- oder gemeinnützige Stiftungen
- Ergänzungs- und Sonderbilanzen
- Prüfung von Steuerbescheiden
- Vorsteuer-Vergütungsverfahren in Deutschland und im Ausland
Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung in Steuersachen
- Vertretung vor Finanzbehörden, insbesondere auch bei Einsprüchen
- Prozeßführung vor Finanzgerichten und dem Bundesfinanzhof
Steuerstrafrecht
- Vermeidung von Strafverfahren durch Selbstanzeigen
- Ermittlung der bislang unversteuerten Einkünfte durch ein erfahrenes Team
- Erstellung der (zweistufigen) Nacherklärung als Grundlage für die strafbefreiende Selbstanzeige
- Unterstützung von Rechtsanwälten bei der Strafverteidigung
Sachverständigengutachten
- Erstellung von steuerlichen Gutachten
- Erstellung von betriebswirtschaftlichen Gutachten
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